Als Verbraucher haben Sie eine zwei jährige gesetzliche Gewährleistung und die Reklamation muss innerhalb einer angemessenen Frist und spätestens zwei Monate nach Entdeckung des Fehlers gemeldet werden.
Bewahren Sie Ihre Rechnung (Auftragsbestätigung) immer als Nachweis auf. Alle Gewährleistungsprobleme müssen Reforma gemeldet werden.